Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der MD-SECURITEC

1. Geltung
Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verkäufe erfolgen ausschließlich aufgrund der folgenden Bedingungen. Diese sind Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, werden diese AGB’s durch den Kunden anerkannt. Dazu widersprechende Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen werden nur anerkannt, wenn MD-SECURITEC diese ausdrücklich schriftlich bestätigt. Der Käufer verwendet die bei MD-SECURITEC gekauften Artikel ausschließlich für gewerblichen und legalen Gebrauch.

2. Angebote
Schriftliche und mündliche Angebote von MD-SECURITEC sind freibleibend und unverbindlich, selbst wenn sie nicht so gekennzeichnet sind. Angestellte von MD-SECURITEC sind nicht befugt, verbindliche Angebote zu machen.

3. Preise
Sämtliche mündlich oder schriftlich veröffentlichten Preise sind unverbindlich. Irrtümer und kurzfristige Preisänderungen sind vorbehalten. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. Porto, Verpackung und Versicherung. Bei Zahlungsverzug des Kunden mit mehr als einer Einzelforderung sind sämtliche offenen Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.

4. Gefahrenübergang
Versand/Abholung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware das Lager von MD-SECURITEC verlassen hat, geht die Gefahr auf den Kunden über. MD-SECURITEC versichert die Ware beim Versand entsprechend dem Warenwert, falls der Kunde diesem nicht ausdrücklich widerspricht.

5. Lieferung
Jegliche Lieferfristen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Streiks, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten etc., auch wenn sie bei Lieferanten von MD-SECURITEC eintreten, hat MD-SECURITEC auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Die Annahme der bestellten und gelieferten Ware ist eine Hauptpflicht des Käufers. Lehnt der Käufer die Annahme ab, oder unterlässt er die Annahme, so befindet sich der Käufer im Verzug. Nach versuchtem und ebenfalls fehlgeschlagenem Lieferversuch und bei nicht berechtigten Rücksendungen behält sich MD-SECURITEC vor, bis zu 30% des Auftragswertes als Schadensersatz zu verlangen. Dies geschieht unbeschadet der Möglichkeit einen höheren Schaden nachzuweisen. Von uns für die Herstellung von Sonderteilen angefertigte Werkzeuge, Einrichtungen, Modelle usw. bleiben stets unser Eigentum und können nicht herausgegeben werden, auch wenn vom Käufer ein Werkzeugkosten-Anteil bezahlt wurde. Zur Annahme von Anschlussaufträgen sind wir nicht verpflichtet.

6. Hinweis zum Fernabgabegesetz
Das Fernabgabegesetz besagt, dass Verbraucher unter bestimmten Voraussetzungen bestellte Waren bis zu 2 Wochen nach Warenerhalt ohne Angabe von Gründen zurückschicken und so den Kaufvertrag rückgängig machen können. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Das Fernabgabegesetz gilt für Kaufverträge, die ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurden – als Verbraucher gilt derjenige Käufer, der den Kaufvertrag zu einem Zweck abschließt, der weder seinen gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann – der Verbraucher muss den Kauf innerhalb einer Frist von 2 Wochen schriftlich widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Die Rücksendung der Ware muss innerhalb dieser Frist erfolgen. Die Widerrufsfrist beginnt am Tag des Wareneingangs beim Verbraucher. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist an den Verkäufer zu richten – Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn es sich bei der gelieferten Ware um “ nach Kundenspezifikation angefertigte Waren“ handelt. Bei einem Warenwert unter 40 Euro trägt der Verbraucher die Versandkosten für die Rücksendung der Ware. Unfrei zurückgelieferte Ware wird nicht angenommen. Die Versandkostenerstattung bei einem Warenwert über 40 Euro erfolgt ausschließlich per Banküberweisung. Ein Bankkonto für die Versandkostenerstattung ist vom Verbraucher (Rücksender) anzugeben. Diese Hinweise zum Fernabgabegesetz ist fester Bestandteil unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen.

7. Zahlungsbedingungen
Die beiden ersten Lieferungen erfolgen per Vorauskasse oder bar Nachnahme, nach den ersten beiden Lieferungen liefert MD-SECURITEC auch per Schecknachnahme oder auf Rechnung, Von dieser Regelung sind Behörden und Großunternehmen ausgenommen. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen netto, jeweils gerechnet vom Absendetag der Ware oder von der gemeldeten Abholbereitschaft. Skontoabzug ist nur zulässig, wenn alle zur Nettozahlung fälligen Rechnungen bezahlt sind. Rechnungen über Beträge unter EUR 25,– sowie Rechnungen über Montagen und Lohnarbeiten sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Der Kunde ist bei Bar- oder Schecknachnahmen verpflichtet, sich vom Transporteur über die Zahlung bei Lieferung eine Quittung ausstellen zu lassen und diese festgestellt oder durch MD-SECURITEC anerkannt wurden. Tritt nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen ein, oder erfährt MD-SECURITEC von unzureichender Liquidität des Kunden, so behält sich MD-SECURITEC vor eine entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen. Falls dieser nicht nachgekommen wird behält sich MD-SECURITEC den Rücktritt vor. Eine bevorstehende Lieferung kann bis zum Erbringen der Sicherheitsleistung verzögert werden. Bei Aufträgen bis zu einem Warenwert von 10,– EUR berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 2,50 EUR. Versandkosten ins Ausland werden nach Warenwert und Gewicht berechnet.

8. Eigentumsvorbehalt
MD-SECURITEC behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen von MD-SECURITEC gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er MD-SECURITEC hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Kunden stehen, veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an MD-SECURITEC ab. Wird Vorbehaltsware vom Kunden – nach Verarbeitung/ Verbindung – zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. MD-SECURITEC nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von MD-SECURITEC, die Forderungen selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich MD-SECURITEC, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. MD-SECURITEC kann verlangen, dass der Kunde ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für MD-SECURITEC vor, ohne dass MD-SECURITEC daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht MD-SECURITEC gehörenden Waren, steht MD-SECURITEC der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung/Verbindung/ Vermischung zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Kunde MD-SECURITEC im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten/verbunden/ vermischten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für MD-SECURITEC verwahrt. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung von MD-SECURITEC begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegende Forderung aus Warenlieferungen, nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Kunden als Bezogener. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% überschreitet, ist MD-SECURITEC auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe verpflichtet.

9. Mängelrügen, Gewährleistung
MD-SECURITEC gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften auf alle von ihr gelieferten Waren Freiheit von Material – und Herstellungsmängeln bei Gefahrenübergang, mit folgender Maßgabe: Der Kunde verpflichtet sich, alle Lieferungen von MD-SECURITEC beim Empfang auf Mängelfreiheit und Ordnungsmäßigkeit zu prüfen. Minder- oder Falschlieferungen sowie offenkundige Mängel sind binnen 14 Tagen nach Empfang der Lieferung vom Kunden schriftlich zu rügen. Die Pflicht der Kaufleute zur unverzüglichen Mängelanzeige nach §§ 377, 378 HGB bleibt unberührt. Diese gilt für Kaufleute auch im Falle erkennbarer Falschlieferungen durch MD-SECURITEC. Die Ware ist in diesen Fällen unverzüglich per Rückholauftrag an MD-SECURITEC zurückzusenden. Transportschäden sind unverzüglich dem Transportführer anzuzeigen, die Verpackung ist in diesem Fall bis auf weiteres zur Sicherung etwaiger Ansprüche des Kunden aufzubewahren. MD-SECURITEC behält sich das Recht zur Nachbesserung, auch zum wiederholten Male, und zur Ersatzlieferung vor. Schlägt Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde mindern oder wandeln. Von dieser Gewährleistung sind vom Kunden oder sonstigen Dritten durch unsachgemäße Behandlung oder Eingriffe verursachte Mängel ausgenommen. Im Falle von Reklamationen ist der Kunde verpflichtet, den Mangel exakt zu beschreiben. Das Entfernen von Markierungen, Aufklebern und anderen zur Identifizierung benötigten Kennzeichnungen auf der Ware führt zum Verlust der Ansprüche auf Gewährleistungen. Die Ware kann nur zurück gegeben werden, wenn sie sich ungeöffnet in der Originalverpackung befindet.

10. Herstellergarantie
MD-SECURITEC ist gegenüber Kunden im Rahmen deren Inanspruchnahme einer Herstellergarantie nicht verpflichtet, hiervon betroffene Ware zur Weiterleitung an den Hersteller entgegenzunehmen. Bei Entgegennahme der Ware in solchen Fällen aus Kulanz haftet MD-SECURITEC gegenüber Kunden nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. MD-SECURITEC kann eine solchermaßen entgegengenommene Ware jederzeit ohne Angabe von Gründen dem Kunden zurückreichen, ohne dass MD-SECURITEC gegenüber dem Kunden aus dem Garantieversprechen des Herstellers unmittelbar oder mittelbar haftet.

11. Patente
Bei Anfertigung nach Modellen, Angaben, Zeichnungen oder Entwürfen des Käufers ist dieser für die Ordnungsmäßigkeit in Bezug auf das Patent-Gebrauchs- und Geschmacksmusterrecht selbst verantwortlich. Für alle in diesem Zusammenhang entstehenden Folgen haften wir nicht. Der Käufer ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.

12. Datenschutz
MD-SECURITEC ist berechtigt, die anfallenden Daten im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften zu speichern und zu verwenden, soweit dies erforderlich ist. Der Nutzer stimmt diesem ausdrücklich zu.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kerpen

14. Schlußbestimmungen/Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

Kerpen, 01. 01. 2021

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.